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Am 01.07.2018 trat die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung in Kraft. Damit Sie den besonderen Versorgungsbedarf problemlos gewährleisten können, haben wir ein Formular speziell zur Erhebung des Mundgesundheitsstatus nach § 22a SBG V inklusive eines individuellen Mundgesundheitsplans erstellt.
Mit diesem übersichtlichen und großzügig angelegten Formular erfassen Sie alle wichtigen Informationen und erstellen gleichzeitig den individuellen Mundgesundheitsplan für Ihre Patienten.
Für die Betreuungsperson sind die Regelungen so leicht verständlich und schriftlich dokumentiert.